44sgb3 Vermittlungsbudget und Bewerbungsunterstützung
     
 

Durch das Vermittlungsbudget können Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung suchen, sowie auch junge Arbeitslose und Arbeitsuchende bei ihren Bemühungen finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist immer, dass die Förderung für die erfolgreiche Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder Ausbildung notwendig ist. Wenn die zuständige Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft vor der Entstehung der Kosten einer Förderung zugestimmt hat, können in diesem Rahmen z.B. Bewerbungskosten oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet werden.

Ansprechpartner der Agentur für Arbeit ist der Bereich U25/Arbeitsvermittlung und Berufsberatung Tel.: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei)

Ansprechpartner für das Jobcenter: Integrationsfachkraft, Tel.: 089/453550 (gebührenfrei)

Unter den nachfolgenden Links finden Sie die verschiedenen Maßnahmen

bo Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schulen
jade Jugendliche an die Hand nehmen und begleiten
jade-ms Jade für Mittelschulen
jade-fz Jade für Förderzentren
schusa-ms Schulsozialarbeit an Mittelschulen
schusa-fz Schulsozialarbeit an Förderzentren
schusa-rs Schulsozialarbeit an Realschulen/JaS
bvj Berufsvorbereitungsjahr
bik Berufsintegrationsklassen
bvb Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen
eq Einstiegsqualifizierung
45sgb3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
44sgb3 Vermittlungsbudget und Bewerbungsunterstützung
bssa Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen
bae Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
bbjh Berufsbezogene Jugendhilfe
agh-maw Hinführen zu Arbeit und Ausbildung durch Arbeitsgelegenheiten
jusopro Münchner Jugendsonderprogramm
afwm Angebote für Geflüchtete und Asylsuchende
hze Erzieherische Hilfen bei der Integration
in Arbeit und Ausbildung
asa Assistierte Ausbildung
Abkürzungen

Weitere Vermittlungsunterstützungsangebote zu § 45 oder § 44 SGB III für die Kundengruppe "Junge Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung" erfragen Sie bitte in der Agentur für Arbeit München, in der jeweils zuständigen regionalen Geschäftseinheit (Wohnortprinzip).

 

 
 
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